Ratgeber Hochzeit
Tipps
Wichtige Papiere
Papiere für das Standesamt
1. Allgemeine Informationen zur Aufgabe:
Die förmliche Anmeldung einer Eheschließung wird von dem Standesamt entgegen- genommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Wohnt der Verlobte z. B. in Eckernförde und die Braut in Kiel, so kann die Eheschließung sowohl in Eckernförde als auch in Kiel angemeldet werden.
Auch wenn Sie beide nicht innerhalb der Stadt Eckernförde wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten möchten, ist dies völlig unproblematisch. Sie melden Ihre Ehe- schließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Eckernförde heiraten wollen. Das dortige Standesamt wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen und uns alle Unterlagen zuschicken.
Die Anmeldung dient nicht nur der Terminvereinbarung. Es geht hier auch um die Feststellung Ihres Personenstandes und die Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu benötigen wir geeignete Unterlagen, die Sie bitte zur Anmeldung mitbringen möchten.
Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie bis zu sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sie sollten sich so früh wie möglich anmelden, damit Sie sicher sein können, dass alle Unterlagen vollständig sind.
Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Bei Ledigen, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Kinder:
Personalausweis oder Reisepass - Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wenn die
Eheschließung nicht in Eckernförde erfolgen soll - Beglaubigte Abschrift vom Familienuch der Eltern (bei Eheschließung ab 01.01.1958). Das Familienbuch ist eine standesamtsinterne Unterlage - nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch zu Hause. Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 ist eine Abstammungsurkunde des Geburtsstandesamtes vorzulegen
- Bei Verwitweten/Geschiedenen, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Kinder:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Meldebescheinigung, wenn die Eheschließung nicht in Eckernförde erfolgen soll
- Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt
- Beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Vorehe/Vorehen mit Vermerk über die Auflösung
- Nachweise für ausländische Verlobte: individuell sehr unterschiedlich, in jedem Fall ist eine Nachfrage erforderlich.
3. Gebühren / Preise:
Beispiel der Stadt Eckernförde (Stand 12.Juni 2006)
| Beide Deutsche: |
33,00 Euro
|
| Bei Ausländerbeteiligung: |
55,00 Euro
|
| Versicherung an Eides statt: |
17,00 Euro
|
| beglaubigte Abschrift Familienbuch: |
8,00 Euro
|
| Heiratsurkunde: |
7,00 Euro
|
4. Rechtliche Grundlagen:
§§ 1355, 1493, 1616 - 1617 c, 1683 BGB und 1845 BGB, Art. 10 EG BGB, §§ 4,6 PStG, bei Ausländerbeteiligung zusätzlich Art. 13 - 15 EG BGB
Hallo, Kai - wieder zurück in Hürth (mit Muskelkater) !nur tolles feedback von den Gästen- egal ob jung oder alt. Du hast diesen Abend einfach soooooo gut über die "Bühne" ...
Ihr gebuchter DJ hat kurzfristig abgesagt und jetzt muss professioneller Ersatz her? Rufen Sie uns an, über unseren DJ-Pool können wir in 95% aller Anfragen helfen.